Versicherung für eine Photovoltaikanlage - Photovoltaik Versicherung und Haftung



Nach Abschluss aller Planungen und Vorbereitungen für Installation und Betrieb der Anlage kommen natürlich - wie meistens - sogleich juristische Fragen auf. Wer haftet für den Betrieb oder etwaige daraus resultierende Schäden? Wie muss eine wasserdichte Absicherung während der Installation, gegen Betriebsstörungen, Ausfall und Verlust der Betriebsmittel oder gegen Schadenersatzansprüche von Dritten aussehen?

Grundsätzlich haftet zunächst der Eigentümer des Grundstückes, auf dem die Anlage erbaut oder betrieben wird bzw. der Bauherr für alle aus deren Aufbau oder Betrieb resultierenden Folgeschäden, und zwar nach dem Prinzip der Gefährdungshaftung. Das bedeutet im Klartext: Bereits während der Bauzeit und im Laufe der gesamten Betriebsdauer können Ansprüche Dritter gegenüber dem Betreiber geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob seinerseits ein Verschulden vorliegt oder nicht.

Dieser Grundsatz gilt zudem ungeachtet einer möglichen Haftung durch den Betrieb, der die Installation vornimmt. Zwar kann der Bauherr diesen bei Verschulden selbstverständlich in Regress nehmen, eine rechtzeitige Vorsorge ist jedoch in jedem Falle anzuraten.

Während der Bauphase besteht, falls die Bausumme gewisse Grenzwerte nicht übersteigt, eine Absicherung durch die Privathaftpflichtversicherung des Grundstückeigentümers. Wird dieser Betrag überschritten, so ist bereits für die Bauzeit eine entsprechende Erweiterung oder eine zusätzliche Haftpflichtversicherung zum Schutze des Bauherrn vor berechtigen Ansprüchen erforderlich.

Für die Absicherung nach Aufnahme des Regelbetriebes gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Bei Installation auf dem Dach eines selbst genutzten Eigenheimes beispielsweise greift in manchen Fällen wiederum die Privathaftpflichtversicherung des Grundstückeigentümers - allerdings handhabt jede Versicherungsgesellschaft dieses Risiko anders. Einige bieten für Photovoltaik Anlagen überhaupt keine Haftpflicht an, andere erheben dafür eine Zusatzprämie - hier sind eine Einzelfallprüfung und gegebenenfalls eine Vertragsanpassung unbedingt erforderlich.

Besonders wichtig ist, so der Versicherer denn eine solche Haftpflicht anbietet, eine schriftliche Zusicherung, dass auch dann Versicherungsschutz besteht, wenn die Anlage Strom in das öffentliche Netz einspeist. Manche Gesellschaft erlaubt dies nicht und führt stattdessen für ihre Kunden separate Solarhaftpflichtversicherungen im Portfolio.

Andere unterscheiden zusätzlich, ob ein Gewerbe angemeldet wurde, weil sie für Gewerbetreibende andere Maßstäbe ansetzen und in diesen Fällen eine Betreiberhaftpflichtversicherung anbieten. Letztere empfiehlt sich übrigens für Gewerbebetriebe auf jeden Fall, und zwar insbesondere dann, wenn die Photovoltaikanlage nicht auf dem eigenen Dach bzw. Gelände errichtet wurde.

Bei Mehrfamilienhäusern besteht in der Regel Versicherungsschutz durch die vorhandene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wobei ebenfalls der entsprechende Vertrag sorgfältig studiert werden sollte.

Über diesen Basisschutz hinaus muss jedoch auch Vorsorge getroffen werden für Schäden durch Naturereignisse, Diebstahl, Vandalismus und Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Betrieb und Wartung der Anlage. Zusätzlich können Ertragsausfälle, beispielsweise durch Wegfall der Einspeisevergütung bei längerem Systemstillstand zu einem ernsthaften Problem werden.

Zur vollständigen Abdeckung all dieser Risiken bieten sich zusätzliche Photovoltaikversicherungen an, darunter insbesondere die sogenannte Allgefahrenversicherung. Diese schützt den Betreiber zuverlässig vor derartigen Widrigkeiten, abgesehen natürlich von den üblichen Ausschlüssen wie inneren Unruhen, Krieg, Vorsatz oder Garantiefällen.



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Über diesen Artikel

Zusammenfassung

Juristische Fragestellungen zu Photovoltaikanlagen: Wer haftet für den Betrieb oder daraus resultierende Schäden? Wer haftet für Schäden? Viele Fragen und Antworten zum Thema Versicherungsschutz bei Photovoltaikanlagen.

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